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Bau- und Immobilienrecht:
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- Hilfe bei der Realisierung der „Green Field”-Investitionen,
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- Erstellung von Verträgen mit den Investitionsauftragnehmern (Generalübernehmerschaft,
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Bauaufsicht, Projektarbeiten, Developmentverträge),
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- Hilfe bei der Erlangung der mit der Investitionsrealisierung verbundenen Genehmigungen,
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- Vertragsüberprüfung und Verhandlungen mit den Lieferanten der Versorgungsanschlüsse,
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- Erstellung der Kaufs-, Miet- und Pachtverträge der Immobilie,
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- Analyse der Rechtslage der Immobilie,
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- Beratung im Bereich des Erwerbs der Immobilien durch Ausländer.